Testamentsvollstreckung

Als Testamentsvollstrecker stellen wir sicher, dass die letztwilligen Verfügungen des Erblassers tatsächlich zur Ausführung gelangen. Dabei agieren wir als Treuhänder, sodass der Testamentsvollstrecker zwar hinsichtlich des Vermögens verfügungsbefugt ist, aber nicht Inhaber des Vermögens ist.

Die Ernennung eines Testamentsvollstreckers kann sinnvoll sein zur Absicherung des Willens des Erblassers, bei Minderjährigen als Erben sowie zur Verwaltung und Teilung des Erbes bei mehreren Erben.