Wonach bestimmt sich unser Honorar?

Nachdem Sie unser Angebot kennen, möchten Sie vielleicht die Höhe unseres Honorars wissen.

 

Soweit wir Tätigkeiten im Rahmen der Hilfestellung in Steuersachen erbringen (Vorbehaltsaufgaben) richtet sich unser Honorar nach der Steuerberatervergütungsverordnung, StBVV, die vom Bundesministerium der Finanzen erlassen wurde. Die StBVV gibt den Rahmen vor, an den sich alle Steuerberater zu halten haben. Zu unterscheiden sind Wertgebühren, Betragsrahmengebühren und Zeitgebühren. Daneben steht dem Steuerberater der Ersatz bestimmter Auslagen zu.

 

Für unsere weiteren Leistungen (vereinbare Tätigkeiten) findet die Steuerberatervergütungsverordnung keine Anwendung. Sofern keine andere Gebührenverordnung maßgeblich ist, richten wir uns für die Bestimmung einer angemessenen Vergütung nach den allgemeinen Vorschriften im BGB. Üblicherweise vereinbaren wir mit Ihnen einen Stundensatz, der die Komplexität der Tätigkeit berücksichtigt.

Wir sind überzeugt, dass sich die "Investition" in einen Steuerberater für Sie lohnt. Auch soweit Ihre private Einkommensteuererklärung betroffen ist, ist ein großer Teil unserer Honorare im Übrigen sogar absetzbar.

Wenn Sie es ganz genau wissen möchten, können wir Ihnen im Vorfeld unserer Tätigkeiten eine Prognose über das zu erwartende Honorar geben. Ein erstes Gespräch zum gegenseitigen Kennenlernen ist bei uns immer kostenlos.