Abschlusserstellung
Unabhängig davon, ob wir auch Ihre laufende Buchführung überneh- men, erstellen wir Ihre Abschlüsse. |
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Gesetzgeber oder Fremdkapitalgeber fordern von Ihrem Unternehmen Abschlüsse ein. Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung der Rechnungs-legungspflichten und bieten Ihnen die Erstellung folgender Abschlüsse an:
- Jahresabschluss nach HGB
- Konzernabschluss nach HGB
- Konzernabschluss nach IFRS
Nach individueller Abstimmung können wir für die Adressaten des Abschlusses (beispielsweise Kreditinstitute) verschiedene Bescheinigungen über unsere Erstellung erteilen.
Darüber hinaus übernehmen wir für Sie, falls gewünscht, die Offenlegung. Dabei berücksichtigen wir im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten Ihre Vorstellung hinsichtlich des Detaillierungsgrades der zu veröffentlichenden Finanzinformationen.