Steuerdeklaration

 



Bei der Erstellung von Steuererklärungen steht der Dialog mit unseren Mandanten im Mittelpunkt, damit wir mit Ihnen die gesetz- lich zulässigen Möglichkeiten ausschöpfen können.                                             


Wir erstellen für Sie sämtliche Steuererklärungen:

  • Einkommensteuererklärungen
  • Feststellungserklärungen
  • Gewerbesteuererklärungen
  • Körperschaftsteuererklärungen
  • Umsatzsteuererklärungen
  • Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen

 

Darüber hinaus legen wir für Sie Einsprüche gegen Steuerbescheide bei der Finanzverwaltung ein und/oder vertreten Sie vor Finanzgerichten.

 

Auch wenn Sie Ihre Steuererklärung selbst erstellt hatten, können Sie uns mit der Prüfung von Steuerbescheiden beauftragen. Wir schätzen mit unserem Fachwissen die Erfolgswahrscheinlichkeiten im Rechtsbehelfs-verfahren ab.

 

Wenn das Finanzamt oder ein Sozialversicherungsträger eine Betriebs-prüfung anordnete, können wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Dabei nutzt uns die Routine aus zahlreichen begleiteten Betriebsprüfungen. Mit einer guten Vorbereitung möchten wir Ihnen das mulmige Gefühl im Vorfeld nehmen und durch eine professionelle Betreuung während der Prüfung versuchen, eine zügige Prüfungsabwicklung zu erreichen.