Selbstanzeige

Wer mit der Selbstanzeige von begangenen Steuerhinterziehungen Straffreiheit erhalten will, muss sorgfältig vorgehen. Der Gesetzgeber verlangt, dass der Steuerpflichtige seinen aufrichtigen Willen zur Rückkehr in die Steuerehrlichkeit demonstrieren muss. Damit sind Teilselbstanzeigen seit 2011 nicht mehr zulässig.

 

Außerdem sind strafbefreiende Selbstanzeigen nur noch möglich, wenn der Steuerpflichtige nicht damit rechnen musste, dass die Tat bereits entdeckt worden ist. Die Selbstanzeige muss aber vollständig sein und zwar im ersten Versuch. Es bleibt nämlich bei der strafrechtlichen Unwirksamkeit auch dann, wenn die Vollständigkeit im weiteren Verfahren noch herbeigeführt wird.

Zum 1. Januar 2015 sind mit dem Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung neue Regeln im Zusammenhang mit der Selbstanzeige in Fällen von Steuerhinterziehung zu beachten. Wir informieren Sie über die wichtigsten Änderungen.

Ausweitung des automatischen Informationsaustausches

Der internationale Kampf der Behörden gegen Steuerhinterziehung verschärft sich. Das Mittel ist der automatische grenzüberschreitende Informationsaustausch.

 

Die meisten Mitgliedsstaaten der Europäischen Union tauschen schon seit Jahren im Rahmen der EU-Zinsrichtlinie Informationen aus, welche nach den Wünschen der EU-Kommission künftig sowohl sachlich als auch persönlich erweitern könnten. Daneben sieht die Richtlinie 2011/16/EU vor, ab dem 1. Januar 2014 den automatischen Informationsaustausch für grenzüberschreitend erzielte Einkünfte aus unselbständiger Tätigkeit, aus Vermietung und Verpachtung sowie aus Lebensversicherungen einzuführen.

 

Gegenüber der USA haben sich Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und auch die Schweiz zum automatischen Informationsaustausch verpflichtet (FATCA). Demnach müssen Banken und Versicherungen Geschäftsbeziehungen mit US-Bürgern melden. Die USA übermitteln umgekehrt ebenfalls ihre Informationen.

 

Die EU und die Schweiz haben am 27. Mai 2015 ein Abkommen über den automatischen Informationsaustausch unterschrieben. Erfahren Sie mehr